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Energieausweis

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Als Autofahrer kennen Sie Ihren durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch. Auch beim Kauf von Waschmaschine oder Kühlschrank kennen Sie die verschiedenen Energieeffizienzklassen. Doch wie sieht es mit der energetischen Qualität von Wohngebäuden aus?

Antworten hierauf gibt der Energieausweis.

So müssen Verkäufer Ihrem potentiellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorlegen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Vermarktung durch den Eigentümer selbst oder beispielsweise durch ein beauftragtes Maklerbüro durchgeführt wird.

Wer erstellt den Energieausweis?

Der Personenkreis ist im § 21 der EnEV genannt,  jedoch anders wie bei der Energie-Experten-Liste  der DENA https://www.energie-effizienz-experten.de/ besteht für diesen Personenkreis keine Weiterbildungsverpflichtung.

Mit dem Energieausweis erfolgt eine energetische Bewertung Ihrer Immobilie. Zukünftige Käufer/Mieter  können daran die Nebenkosten bzw. spätere Investitionskosten abschätzen. Daher sollte der Energieausweis von Energie-Experten erstellt werden, denn es geht nicht darum dem Gesetz Genüge zu tun, sondern eine qualifizierte energetische  Bewertung Ihrer Immobilie zu erstellen.
Als Vorsitzender des größten Energieberaterverbandes im Norden www.GIH-Nord.de  kann ich, Jürgen Lehmann, Ihnen nur empfehlen, suchen sie sich einen qualifizierten Energieberater:

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.

Bei den verschiedenen Möglichkeiten zur Erstellung eines Energieausweises stehen wir als kompetente Partner bereit.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten:
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder Rufen Sie uns an (siehe Impressum).